Die Arbeit als Lebens- und Sozialberater:in erfordert die Zulassung zum reglementierten Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung. Die Befähigung umfasst zum einen Unterrichtsstunden, die absolviert werden wollen, sowie Nachweise der fachlichen Tätigkeit wie Praktikum, Supervision, Erstberatungen usw. Auf unserer Seite finden Sie detaillierte Informationen zur neuen Ausbildungsverordnung, praktische Tipps zur Ausbildung an sich sowie weiterführende Auskünfte zur Arbeit als Lebens- und Sozialberater:in.
Neue Ausbildungsverordnung
Informationen rund um die neue Ausbildungsverordnung sowie Hinweise und Tipps dazu finden Sie hier.
Ausbildung LSB
Die Ausbildung zum LSB enthält Theorie und Praxis. Wie die Ausbildung strukturiert ist und wie Sie am besten vorankommen, erfahren Sie hier.
Fortbildung
Wir bieten laufend interessante Fortbildungen für Lebens- und Sozialberater:innen an.
Lebens- und Sozialberatung als Beruf
Erfahren Sie hier mehr über die Arbeit als Lebens- und Sozialerberater:in.